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BGH, 02.12.1994 - StB 22/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 19.10.1994 - StB 20/94 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 09.09.2005 - 2 BvR 431/02
Verletzung des Rechtsschutzanspruchs aus GG Art 19 Abs 4 - Zur Fortwirkung des …
Die Ausschöpfung der Höchstfrist wird dabei nur in Fällen in Betracht kommen, in denen der Untersuchungsgegenstand von Gewicht und gerade die Aussage des Betroffenen für die Wahrheitsermittlung von besonderer Bedeutung ist (vgl. BGHR, StPO § 70 Erzwingungshaft 4, 5, 6). - KG, 14.02.2008 - 3 Ws 31/08
Weitere Beschwerde gegen Erzwingungshaft
Nach alledem war die Anordnung der Erzwingungshaft angesichts der beharrlichen Weigerungshaltung des Zeugen unter Berücksichtigung des Gegenstands des Verfahrens und der möglichen Bedeutung der Aussage für die Sachaufklärung bisher zwar verhältnismäßig und unerlässlich (vgl. BGHR StPO § 70 Erzwingungshaft 5 und 6 [Gründe]; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - StB 15/97, 2 BJs 65/95 - 3 - StB 15/97 [juris]; KG, Beschluss vom 20. Dezember 1997 - 3 Ws 644 - 645/96 [juris] - ).Die Dauer der Erzwingungshaft muss aber den genannten Aspekten unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten Rechnung tragen (vgl. BGHR StPO § 70 Erzwingungshaft 5 und 6 [Gründe]).